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Trauerfall

Im Trauerfall, was ist zu tun?

 

Bei einem Haussterbefall versuchen Sie den Hausarzt oder behandelnden Arzt zu erreichen, der die verstorbene Person gekannt hat.

Können Sie den Hausarzt oder behandelnden Arzt nicht erreichen, so rufen Sie den Notarzt unter der Telefonnummer 112 an. Bitte halten Sie den Personalausweis der verstorbenen Person für den Arzt bereit.

Nach Feststellung des Todes durch den Arzt lassen Sie sich die Todesbescheinigung (roter und grüner Umschlag) aushändigen. Diese muss bei der verstorbenen Person bleiben.

Sobald die Todesbescheinigung vorliegt, sollten Sie uns anrufen, wir können dann die Überführung der verstorbenen Person in die Wege leiten.

Bei Todesfällen mit unklarer Todesursache kommt es vor, dass die Polizei eine Überführung in die Gerichtsmedizin veranlasst, die von einem festgelegten Bestatter durchgeführt wird. Sie bleiben aber trotzdem in Ihrer Wahl des Bestattungsunternehmens, welches die Beerdigung durchführen soll, frei.

 

Bei einem Sterbefall im Krankenhaus, Altenheim oder Hospiz kümmern wir uns um alles.

 

Was Sie benötigen

 

Bitte halten Sie im Trauerfall folgende Dokumente bereit:

  • Totenschein (nur bei einem Haussterbefall)
  • Personalausweis
  • Ledige: Geburtsurkunde und Familienbuch oder Heiratsurkunde der Eltern
  • Verheiratete: Heiratsurkunde (oder Familienbuch)
  • Verwitwete: Heiratsurkunde (oder Familienbuch), Sterbeurkunde des Ehepartners
  • Geschiedene: Heiratsurkunde (oder Familienbuch), Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk
  • Krankenkassenkarte
  • Rentenbescheid (optional), auch von Betriebsrenten, Versicherungsverträge (optional)
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